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IM TRAUERFALL
Was ist jetzt zu tun?
DER LEITFADEN FÜR DEN TRAUERFALL
Einen geliebten Menschen zu verlieren, der Teil unseres Lebens war, ist äußerst schmerzlich. Es gibt aber nun viele Dinge zu erledigen und wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden.
WAS ZU TUN IST:
Wenn der Tod in den eigenen Räumlichkeiten eingetreten ist, rufen Sie als erstes umgehend einen Arzt (am besten den behandelnden Hausarzt), der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Sollten Sie den Hausarzt nicht erreichen, dann wenden Sie sich an seinen Vertreter oder den Notarzt. Es besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes ohne besondere behördliche Genehmigung zu Hause zu behalten. Nur bei unnatürlichen Todesursachen sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einem Heim oder Hospiz unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte und bestellt einen Arzt.
Wann der Verstorbene abgeholt wird, entscheiden Sie mit. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt hat und Sie bereit sind, wird der Verstorbene durch den Bestatter überführt.
WELCHE PAPIERE BENÖTIGEN SIE IM TRAUERFALL?
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Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
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Stammbuch der Familie oder andere urkundliche Nachweise über den Familienstand wie z.B.:
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Heiratsurkunde bei Verheirateten
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Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei Geschiedenen
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Sterbeurkunde des früher verstorbenen Ehepartners oder die Todeserklärung bei Verschollenen
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Geburtsurkunde bei Ledigen
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und falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag/Sterbegeldversicherungspolice und Grabkarte/Grabnummer eines bereits existierden Grabes
Sollten Sie uns beauftragen, dann bringen Sie zum Trauer- bzw. Beratungsgespräch auch die Rentenversicherungsnummern mit. In diesem Fall können wir uns dann gleich um die Beantragung der Hinterbliebenrente (Sterbevierteljahr) kümmern. Denken Sie auch an die Krankenversichertenkarte (eGK) und den eventuell vorhanden Schwerbehindertenausweis.
Später benötigen Sie noch folgende Dokumente: Versicherungspolicen, Testamente für Gericht und Notar, Post- und Bankvollmachten welche über den Tod des Verstorbenen hinaus Gültigkeit haben.